Gremien
Berufungskommission
Zur Vorbereitung des Berufungsvorschlages einer neuen Professorin / eines neuen Professors setzt der Fakultätsrat nach Anhörung des Rektorates eine Berufungskommission ein.
Die Berufungskommission erstellt innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Grundlage externer Gutachten und einer vergleichenden Würdigung einen begründeten Berufungsvorschlag, der drei Namen enthalten soll, und gibt ihn dem Rektor zur Kenntnis.
Anschließend halten die drei berufende Professoren vor dem Gremium und der Öffentlichkeit eine Vorlesung. Die Berufungskommission entscheidet dann über die Wahl des Professors.
Die gesetzlichen Regelungen sind in §60 SächsHSG nachzulesen.
Fakultätsrat
Aufgaben (§88 SächsHSG):
- Angelegenheiten der Lehre,
- Forschung und Kunst der Fakultäten
- Beschluss von Studien- und Prüfungsordnungen
- Planung des Studienangebots,
- Koordination der Studiengänge,
- Sicherung Lehrangebot
- Evaluationsverfahren
„Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Studentenvertreter, andernfalls der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder.“
§ 88 (5) SächsHSG
Fachschaftsrat
Ein Fachschaftrat (kurz: FSR) ist die Interessenvertretung von allen Studierenden an einer Fakultät. Dieser verfügt über eigene finanzielle Mittel.
Der Fachschaftsrat erfüllt dabei die gleichen Aufgaben an seiner jeweiligen Fakultät - wie der StuRa:
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden.
- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden
- Förderung des freiwilligen Studierendensports, unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
- Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
- Förderung der fachlichen Interessen der Studierenden und der Studienangelegenheiten der Fakultät.
Im Rahmen dieser Aufgaben beteiligt sich ein Fachschaftsrat auch an der Planung und Organisation von Veranstaltungen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss steht euch mit Rat und Tat bei allen Problemen rund um die Prüfungen zur Seite. Egal ob ihr Hilfe mit Anträgen zur Wiederholung benötigt oder wenn ihr auf Kriegsfuß mit einem Prof steht. Solang ihr nicht schummelt, gibt es kein Problem, was sich nicht lösen lässt.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über Anträge der Studierenden in Bezug auf Prüfungen sowie die Rahmenbedingungen des Prüfungswesens.
Die studentische Vertretung ist im Prüfungsausschuss stimmberechtigt.
Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses regelt die Prüfungsordnung der einzelnen Studiengänge.
Geisteswissenschaftliche Medienstudiengänge
Folgende Studiengänge gehören zu geisteswissenschaftlichen Medienstudiengängen:
- Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Bachelor)
- Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Master)
- Buch- und Medienwirtschaft (Bachelor)
- Book and Media Publishing (Bachelor)
- Buchhandel/Verlagswirtschaft (Bachelor)
- Museologie (Bachelor)
- Verlags- und Handelsmanagement (Master)
- Publishing Management (Master)
Technische Medienstudiengänge
Folgende Studiengänge gehören zu den technischen Medienstudiengängen:
- Buch- und Medienproduktion (Bachelor)
- Digitale Print-Technologien (Bachelor)
- Drucktechnik (Bachelor)
- Druck- und Verpackungstechnik (Master)
- Medienmanagement (Master)
- Medientechnik (Bachelor)
- Verpackungstechnik (Bachelor)
- Verpackungstechnik und Nachhaltigkeit (Bachelor)
- Buch- und Medienproduktion (Bachelor)
- Fernsehproduktion (Bachelor)
Informatikstudiengänge
Folgende Studiengänge gehören zu den Informatikstudiengängen:
- Informatik (Bachelor)
- Informatik (Master)
- Medieninformatik (Bachelor)
- Medieninformatik (Master)
- Medieninformatik - Studienrichtung Bibliotheksinformatik (Bachelor)
StudierendenRat
Der Studierendenrat - kurz "StuRa" - setzt sich aus jeweils zwei Vertretern der Fachschaftsräte zusammen.
Er wird von zwei Sprechern geleitet, die vom Studierendenrat in freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt werden.
Der Studierendenrat der HTWK ist Mitglied der Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften (KSS).
Zu den Aufgaben des Studierendenrates gehören unter anderem:
- hochschulpolitische, hochschulinterne, soziale, kulturelle Belange der Studierenden
- wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe
- Studentensport,
- Studentenvernetzungpolitische Bildung,
- staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein
- Förderung der studentischen Mobilität
Die Sitzungen des Studierendenrats finden in der Vorlesungszeit 14-tägig statt.
Die gesetzlichen Regelungen sind in §24-28 SächsHSG nachzulesen.
Studienkommission
Die Studienkommission (StuKo) wird im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat vom Fakultätsrat bestellt.
Sie ist zu gleichen Teilen mit Studenten und Lehrenden besetzt.
- FSR entsendet in die StuKo (bzw. bestätigt)
- Studiendekan sitzt der StuKo vor
- muss zusammentreten, wenn 1/3 der Mitglieder beantragen
- Entscheidungen betreffend der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes also:
- Evaluation
- Jahresbericht (Lehrbericht)
- Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnung)
- Hohe Einflussmöglichkeit auf Studiendokumente, da laut Gesetz Beschlüsse bindend sind:
„Ihre Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebes sind bindend, sofern der Fakultätsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder etwas anderes beschließt.“
§ 91 (4) SächsHSG



